Wie beantrage ich meine Anspruchsprüfung bei Ihnen online?
Klicken Sie einfach auf den folgenden Link „Online-Prüfung“ oder klicken Sie oben auf den Menüpunkt „Ablehnung der Versicherung? Hier kostenfrei prüfen lassen!“. Sie gelangen dann auf das elektronische Antragsformular, welches Sie ausfüllen und an uns absenden können. Wir werden uns danach unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie können uns aber auch jederzeit anrufen oder per E-Mail Ihre Frage zusenden.
Meine Versicherung hat mir eine Anfechtung geschickt und mir arglistige Täuschung vorgeworfen. Ich bin sehr enttäuscht und fühle mich zu Unrecht herabgewürdigt. Können Sie mir helfen?
Lassen Sie diese Anschuldigung nicht einfach auf sich beruhen. Das sollte aufgeklärt werden. Häufig ist der tatsächliche Sachverhalt völlig anders gewesen als die Versicherung ihn zu erkennen glaubt. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr dieses Vorwurfs und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wichtig ist auch: Wenn Sie nicht gegen die Anfechtung vorgehen, ist Ihr Versicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben und existiert nicht mehr! Sie haben dann auch zukünftig keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus diesem nicht mehr existenten Versicherungsvertrag!
Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert. Senden Sie uns die Ablehnung Ihrer Versicherung zu und wir rufen Sie zeitnah zurück!
Klicken Sie einfach auf den folgenden Link „Online-Prüfung“ oder klicken Sie oben auf den Menüpunkt „Ablehnung der Versicherung? Hier kostenfrei prüfen lassen!“. Sie gelangen dann auf das elektronische Antragsformular, welches Sie ausfüllen und an uns absenden können. Wir werden uns danach unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie können uns aber auch jederzeit anrufen oder per E-Mail die Ablehnung Ihrer Versicherung zusenden.
Ich wohne nicht in Dresden. Können Sie mir trotzdem helfen?
Ja! SZ-Rechtsanwälte vertritt Sie deutschlandweit. Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und berät Sie online oder telefonisch in ganz Deutschland. Wir machen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich ohne unnötige Mehrkosten geltend. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um Ihren Fall schnell und erfolgreich zu bearbeiten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie erreichbar.
Meine Versicherung will meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Soll ich das unterschreiben?
Nein. Häufig geben die Ärzte und Ärztinnen Ihrer Versicherung einen Überschuss an Informationen, die für die Leistungsbearbeitung nicht notwendig sind. Ihre Versicherung kann aber solche Informationen dann z. B. zur Anfechtung des Versicherungsvertrags nutzen, wenn diese Daten sie dazu berechtigen würde. In diesem Fall erhielten Sie dann weder die beantragte Leistung noch zukünftig Versicherungsschutz.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei allen behandelnden Ärzten und Ärztinnen für den jeweils von der Versicherung angefragten Zeitraum zunächst selbst die Patientenakte kopieren zu lassen. Diese Unterlagen prüfen Sie zunächst und entscheiden dann selbst, wieviele Daten Sie der Versicherung preisgeben wollen.
Ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll?
Ja, denn aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung kennen wir die Verfahrensweisen der Versicherer und die insoweit realistisch zu erzielenden Ansprüche. Wir vertreten Sie gegen die Versicherungskonzerne und können häufig bereits außerhalb eines Gerichtsverfahrens Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie in einem Prozess gegen die Versicherung auch den Gang zum Gericht und können dort für Sie über die Höhe Ihrer Ansprüche verhandeln.
Eine anwaltliche Vertretung ist in der Regel allein auch schon deswegen immer sinnvoll, um vor Gericht nicht der Versicherungsgesellschaft allein gegenüber zu stehen.
Vor dem Landgericht besteht allerdings der sog. Anwaltszwang, d. h. Sie müssen sich dort anwaltlich vertreten lassen. Das Landgericht ist ab Streitwerten von über 5.000 € zuständig.
Was sind die Vorteile einer Online-Prüfung?
Ihre Vorteile sind:
1. Kein persönlicher Anwaltsbesuch erforderlich – dafür bequeme Telefon-oder Videokonferenz.
Ein Besuch beim Rechtsanwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Alle Unterlagen und Daten werden über elektronische Medien oder per Post zur Verfügung gestellt und ausgetauscht. Die Beratung erfolgt bequem per Telefon- oder Videokonferenz.
2. Zeitaufwand sparen.
Sie sparen Fahrtkosten und zeitaufwändige Besuche beim Rechtsanwalt. Sämtlichen Schriftverkehr und alle Informationen können Sie einfach online übersenden.
3. Videoverhandlung im Klageverfahren.
Soweit technisch bei Ihrem Gericht bereits möglich, beantragen wir für Sie eine moderne Videoverhandlung im Klageverfahren und erläutern Ihnen vorher, was dafür zu tun ist. Sie werden sehen, es ist einfach und bequem.
Bekomme ich vor Gericht ein unabhängiges Gutachten?
Von den Gerichten werden spezialisierte medizinische Gutachterinnen und Gutachter beauftragt, die nicht einseitig die Interessen der Versicherungsgesellschaft im Blick haben. Sie beurteilen Ihren Fall nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen und für alle Menschen gültigen selben gesetzlichen Kriterien.
Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann und keine Rechtsschutzversicherung habe?
Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, kann unsere Kanzlei für Sie im Rahmen eines Klageverfahrens die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen. Die konkreten Voraussetzungen für die staatliche Prozesskostenhilfe haben wir für Sie auf der folgenden Seite dargestellt: Prozesskostenhilfe. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns einreichen. Diesen leiten wir dann für Sie an das Gericht weiter, welches über Ihren Antrag entscheidet.