„Ohne SZ-Rechtsanwälte hätte ich meine Klage auf meine Berufsunfähigkeitsrente nicht so stressfrei und bequem online erheben können. Auch die Abwicklung mit meiner Rechtsschutzversicherung übernahmen SZ-Rechtsanwälte für mich. Das Klageverfahren erledigten sie ebenfalls erfolgreich. Der Streit vor Gericht gegen eine vorschnelle Ablehnung der Versicherungsgesellschaft kann sich also lohnen!“

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Unsere Kanzlei prüft Ihre Angaben und antwortet Ihnen umgehend. Bitte übersenden Sie uns jeweils vollständige Kopien des Ablehnungsschreibens Ihrer Versicherung sowie des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen sowie der aktuellen Arztberichte.

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Unsere Kanzlei stellt Ihnen ein Vollmachtsformular zur Verfügung, welches Sie bitte ausdrucken und unterschreiben. Die unterschriebene Vollmacht senden Sie uns bitte zurück – gern auch vorab als PDF-Datei per E-Mail.

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Sofort und ohne unnötige Verzögerungen prüfen wir Ihren Fall.

Wir senden Ihnen schnellstmöglich einen Rat zu, der Ihnen Ihre rechtlichen Optionen aufzeigt.
Durch unsere elektronische Fallbearbeitung sorgen wir für eine zügige und effiziente Abwicklung Ihres Anliegens. Unser Ratschlag zeigt Ihnen Wege auf, ob und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.
SZ-Rechtsanwälte vertritt Sie deutschlandweit.
Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und vertritt Sie ohne unnötige Mehrkosten vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um Ihren Fall schnell und erfolgreich zu bearbeiten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie erreichbar.Eine Klage vor dem Gericht kostet Gerichts- und Anwaltskosten. Die gesetzlichen anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Die Höhe dieses Streitwerts bestimmt das Gericht am Ende des Prozesses. Vor Gericht muss der Verlierer i.d.R. der obsiegenden Partei auch die Kosten erstatten.
Falls zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung durch einen Vergleich möglich ist, ist das u. a. deshalb vorteilhaft, weil Sie dann keinen langen Rechtsstreit mehr durch die Instanzen (verbunden mit weiteren Kosten) führen müssen.
Eine anwaltliche Vertretung ist in der Regel allein schon deswegen immer sinnvoll, um vor Gericht nicht der Versicherungsgesellschaft allein gegenüber zu stehen. Sie müssen dann ja auch nicht allein bei Gericht erscheinen. Vor dem Landgericht besteht allerdings der sog. Anwaltszwang, d. h. Sie müssen sich dort anwaltlich vertreten lassen. Das Landgericht ist ab Streitwerten von über 5.000 € zuständig.
Die Dauer bis zum ersten gerichtlichen Termin vor Gericht kann einige Monate in Anspruch nehmen, da die Gerichtsbarkeit bundesweit stark beansprucht ist. Dennoch sollte man um sein Recht kämpfen.
Von den Gerichten werden spezialisierte medizinische Gutachterinnen und Gutachter beauftragt, die nicht einseitig die Interessen der Versicherungsgesellschaft im Blick haben. Sie beurteilen Ihren Fall nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen und für alle Menschen gültigen selben gesetzlichen Kriterien.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen (derzeit nicht mehr als 5.000 EURO) verfügen, kann unsere Kanzlei Sie im Rahmen der sog. Prozesskostenhilfe vertreten. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns oder direkt bei dem zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht entscheidet dann über Ihren Prozesskostenhilfeantrag.