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Klagekosten berechnen
Ein Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte aus Dresden

Klagekosten berechnen
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Was kostet die Klage konkret?

Was kostet die Klage konkret?

Die Prozesskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt.

Die Kosten einer Klage hängen in der Regel vom geltend gemachten Anspruch ab. Bei einem Anspruch auf monatliche Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Wert des Anspruches in der Regel aus dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Leistungen bestimmt. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert* fest. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (grds. vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen).

Der Verlierer des Prozesses muss grds. sämtliche Kosten bezahlen – auch die Kosten des Seite die gewonnen hat.

Als kostenfreie Service-Leistung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch keine Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, bieten wir Ihnen an, die Rechtsanwaltskosten des Prozesses bequem, kostenfrei und zinsfrei in 3 monatlichen Raten zu begleichen.

Es können weitere Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften hinzukommen, wie zum Beispiel Auslagenkosten, Fahrtkosten, Videoverhandlungskosten oder im Falle eines Vergleichsschlusses eine Einigungsgebühr. Es gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie des Gerichtskostengesetzes. Nähere Auskünfte dazu erteilen wir Ihnen gern individuell auf Anfrage. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten zu höheren als den nachfolgend dargestellten Streitwerten erläutern wir Ihnen ebenfalls gern individuell auf Anfrage.

*Was bedeutet Streitwert?

*Was bedeutet Streitwert?

Die Kosten einer Klage hängen in der Regel vom Streitwert ab. Das Gericht setzt einen sogenannten Streitwert* fest. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (grds. vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen). Der Streitwert und damit die Kosten einer Klage hängen in der Regel vom geltend gemachten Anspruch ab. Bei einem Anspruch auf monatliche Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Wert des Anspruches in der Regel aus dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Leistungen bestimmt.

Hier ein Kostenbeispiel:

Machen Sie zum Beispiel ein monatliche Berufsunfähigkeitrente von 800 Euro geltend, so ist dies zunächst mit 12 zu multiplizieren (für den Jahresbetrag). Anschließend wird dieser Jahresbetrag noch mit 3,5 multipliziert:

800 Euro (monatliche BU-Rente) mal 12 = 9.600 € mal 3,5 = 33.600 Euro Streitwert

Gern beraten wir Sie individuell im Rahmen eines Erstberatungstermins zu allen Fragen Ihrer Klage.

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Wenn Sie über wenig Einkommen und Vermögen verfügen (weil Sie zum Beispiel auf Sozialleistungen angewiesen sind), dann erhalten Sie hier Informationen zur gesetzlichen Prozesskostenhilfe.

Und hier erhalten Sie den auszufüllenden

Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”.