Eine Klage vor dem Gericht kostet Gerichts- und Anwaltskosten. Die gesetzlichen anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Die Höhe dieses Streitwerts bestimmt das Gericht am Ende des Prozesses. Vor Gericht muss der Verlierer i.d.R. der obsiegenden Partei auch die Kosten erstatten.
Falls zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung durch einen Vergleich möglich ist, ist das u. a. deshalb vorteilhaft, weil Sie dann keinen langen Rechtsstreit mehr durch die Instanzen (verbunden mit weiteren Kosten) führen müssen.
Eine anwaltliche Vertretung ist in der Regel allein schon deswegen immer sinnvoll, um vor Gericht nicht der Versicherungsgesellschaft allein gegenüber zu stehen. Sie müssen dann ja auch nicht allein bei Gericht erscheinen. Vor dem Landgericht besteht allerdings der sog. Anwaltszwang, d. h. Sie müssen sich dort anwaltlich vertreten lassen. Das Landgericht ist ab Streitwerten von über 5.000 € zuständig.
Die Dauer bis zum ersten gerichtlichen Termin vor Gericht kann einige Monate in Anspruch nehmen, da die Gerichtsbarkeit bundesweit stark beansprucht ist. Dennoch sollte man um sein Recht kämpfen.
Von den Gerichten werden spezialisierte medizinische Gutachterinnen und Gutachter beauftragt, die nicht einseitig die Interessen der Versicherungsgesellschaft im Blick haben. Sie beurteilen Ihren Fall nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen und für alle Menschen gültigen selben gesetzlichen Kriterien.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen (derzeit nicht mehr als 5.000 EURO) verfügen, kann unsere Kanzlei Sie im Rahmen der sog. Prozesskostenhilfe vertreten. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns oder direkt bei dem zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht entscheidet dann über Ihren Prozesskostenhilfeantrag.